Spitzenorganisation
der Fachgewerkschaften und -verbände des öffentlichen Dienstes
in Schleswig-Holstein
Homepage dbb sh

Ergänzende Hinweise zum Weihnachtsgeld für Beamtinnen und Beamte des Landes und der Kommunen in Schleswig-Holstein
Stand Januar 2023

Vorbemerkung

Diese Hinweise stellen den Gesamtkomplex zusammenfassend dar. Damit möchten wir einen Beitrag leisten, dass die Kürzungen für langjährige Kolleginnen und Kollegen nicht in der „gefühlten Normalität“ münden und dass auch neue Kolleginnen und Kollegen über die Sachlage informiert sind.


Ausgangslage

Beginnend mit dem Jahr 2007 wurden die Beamtinnen und Beamten erheblichen Einschnitten in das Weihnachtsgeld ausgesetzt, was einer flächendeckenden Besoldungskürzung gleichkommt. Die Maßnahme wurde seinerzeit mit der Abwendung einer Haushaltsnotlage begründet.

Obwohl sich die Haushaltslage zwischenzeitlich längst deutlich verbessert hatte und außerdem zunehmende Probleme bei der adäquaten Besetzung freier Stellen zu verzeichnen sind, wurde an den Kürzungen festgehalten.

Beide Entwicklungen hätten eigentlich längst eine Rücknahme der Kürzungen und eine marktgerechte Ausgestaltung der Besoldung erfordert. Hinzu kommt, dass im Zuge der Kürzungen deren Rücknahme für den Fall einer besseren Haushaltslage in Aussicht gestellt wurde.

Die Folgen der skizzierten Entwicklungen sind eine schleichende Gefährdung der zuverlässigen Erfüllung öffentlicher Aufgaben und eine Beschädigung von Werten wie „Fairness“ und „Vertrauen“.

Der dbb sh hat einen dringenden Handlungsbedarf mit drei wichtigen Zielen geltend gemacht:

  1. Ein spürbares Signal der Wertschätzung gegenüber den vorhandenen Beamtinnen und Beamten, mit dem die Motivation gefördert und sichergestellt wird.
  2. Eine Steigerung der Attraktivität der Besoldung und eine daraus resultierende bessere Konkurrenzfähigkeit gegenüber der Privatwirtschaft sowie anderen Bundesländern, um die Ausgangslage zu verbessern, Personal zu finden und zu binden.
  3. Eine Befriedung des Konfliktes um die jährliche Sonderzahlung („Weihnachtsgeld“)



Aktuelle Lage beim Weihnachtsgeld

Als Weihnachtsgeld wird auf der Grundlage des Sonderzahlungsgesetzes mit den Dezemberbezügen seit 2007 gezahlt:

Werte gem. Sonderzahlungsgesetz
Status Allgemeiner Betrag Sonderbetrag je Kind
A 2 – A 10 Reduziert auf 660,00 400,00
A 11 und höher Komplett gestrichen 400,00
Anwärter Reduziert auf 330,00 400,00
Versorgungsempfänger ...
... aus A 2 – A 10
... aus A11und höher

Reduziert auf 330,00
Komplett gestrichen

400,00
400,00


Diese Werte stellen eine erhebliche Verschlechterung gegenüber den zuvor maßgebenden prozentualen Werten (bis 70 % der Grundbesoldung) dar. Hinzu kommt, dass die weiterhin fehlende Dynamisierung zu einer fortschreitenden Entwertung führt. Folglich ist der mit der sogenannten „Besoldungsstrukturreform“ angestrebte Teilausgleich des gestrichenen Weihnachtsgeldes durch ergänzende lineare Anpassungen in Höhe von lediglich 0,4 % in 2021 und 0,6 % in 2022 ganz klar unzureichend und weitgehend verpufft.

Es dürfte damit neben den Beamtinnen und Beamten keine gesellschaftliche Gruppe geben, die stärker zur Haushaltssanierung herangezogen wurde und wird.

Die Benachteiligung der Beamtinnen und Beamten wird auch bei einem Vergleich mit der Gesamtwirtschaft deutlich. Nach den Zahlen des Statistischen Bundesamtes erhielten im Jahr 2019 86,9 Prozent der tarifgebundenen Beschäftigten ein Weihnachtsgeld von durchschnittlich 2.632 Euro. Hinzu kommen häufig Bonus-Zahlungen und Benefit-Leistungen, die dem öffentlichen Dienst gänzlich fremd sind, was dort übrigens die zentrale Funktion regulärer Gehaltsbestandteile untermauert.


Politischer und juristischer Einsatz des dbb sh

Wir – der dbb sh und die unter unserem Dach organisierten Gewerkschaften und Verbände mit ihren Mitgliedern - werden den politischen Druck aufrechterhalten und erforderlichenfalls auch weiter ausbauen, solange die Einbußen nicht sachgerecht ausgeglichen wurden.

Ergänzend haben wir den juristischen Weg beschritten- mit dem Erfolg, dass die Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgerichtsbarkeit die Verfassungswidrigkeit der Besoldung vermutet, so dass Vorlagebeschlüsse an das Bundesverfassungsgericht erfolgt sind, die zu einer dortigen Überprüfung der Besoldungsordnung führen. Darüber hinaus konnte eine Zusage des Landes erreicht werden, dass unabhängig von Anträgen der Betroffenen die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes rückwirkend umgesetzt werden und gegebenenfalls Nachzahlungen erfolgen. Zwar steht die konkrete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu den Schleswig-Holsteinischen Fällen noch aus, aber Entscheidungen zu anderen Besoldungsordnungen lassen bereits erkennen, dass auch die Schleswig-Holsteinische Besoldung nicht die aus der Verfassung resultierenden Anforderungen erfüllt. Inzwischen hat des Bundesverfassungsgericht Stellungnahmen zur Lage in Schleswig-Holstein angefordert, die hoffen lassen, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung erfolgt. Unsere Stellungnahme, die die Situation nochmals verdeutlicht, kann hier eingesehen werden.

Der Gesetzgeber wird also handeln müssen. Im Zuge der dabei durchzuführenden Beteiligungsverfahren wird der dbb sh sich ebenfalls dafür einsetzen, dass die Einbußen sachgerecht ausgeglichen werden.

Für die Zeit ab dem Jahr 2022 besteht eine neue Situation, die nicht mehr von der „Nachzahlungszusage“ des Landes erfasst ist: Das Land hat Korrekturen im Besoldungsrecht vorgenommen und geht davon aus, damit die verfassungsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Das sehen wir allerdings anders. Die Konzentration auf familienbezogene Leistungen und die Abhängigkeit vom Familieneinkommen ist erneut verfassungsrechtlich bedenklich und lässt viele von den Kürzungen Betroffene weiterhin vollständig im Regen stehen. Das kann uns nicht zufrieden stellen. Deshalb gehen wir auch gegen die neue Rechtslage vor und haben eine Verfassungsbeschwerde auf den Weg gebracht. Zu diesem Themenkomplex verweisen wir auf die diesbezüglichen gesonderten Informationen.