Spitzenorganisation
der Fachgewerkschaften und -verbände des öffentlichen Dienstes
in Schleswig-Holstein
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Hinweise zur Methodik

Zeitraum

Das Programm erfasst die Jahre 2007 (erstes Jahr der Kürzung) bis 2022.

Bei der individuellen Berechnung werden nur diejenigen Jahre berücksichtigt, in denen Besoldung aus einer Besoldungsgruppe (oder Versorgung) bezogen wurde.


Berechnung

Für jedes Jahr und für jede Besoldungsgruppe wurde ein Betrag ermittelt, der als Einbuße gewertet wird.
Im Interesse einer praktikablen Anwendung wurde bei der Berechnung für aktive Beamtinnen und Beamten eine einheitliche (nämlich die drittletzte) Stufe der jeweiligen Besoldungsgruppe zugrunde gelegt. Für pensionierte Beamtinnen und Beamte wurde die letzte Stufe zugrunde gelegt und mit dem Pensionssatz 71,75 % berücksichtigt.
Ein Wechsel von einem aktiven Beamtenverhältnis in die Pension wird bei der Berechnung abgebildet, da für jedes Jahr der jeweilige Status angegeben werden muss.

Maßgebend ist die Besoldungstabelle des jeweiligen Jahres. Auf dieser Grundlage wurde jeweils die hypothetische Sonderzahlung unter Anwendung der Prozentwerte des Sonderzahlungsgesetzes 2003 berechnet. Von diesen Beträgen wurde die tatsächliche Sonderzahlung in Abzug gebracht. Der tatsächlichen Sonderzahlung wurde die ergänzende stufeneinheitlich lineare Anpassung des Besoldungsstrukturgesetzes zugeschlagen. Die Differenz zwischen der hypothetischen und der tatsächlichen Sonderzahlung stellt die Einbuße dar. Die Einbußen der jeweiligen Jahre werden zur persönlichen Gesamteinbuße addiert.


Ergänzende Vorgaben zwecks Vereinfachung und Praktikabilität:

Veränderungen bezüglich der Besoldungsgruppe und/oder des Status (aktiv/Pension) werden für ganze Jahre berücksichtigt. Wenn die Veränderungen im Laufe des Jahres eingetreten sind, sollte die das jeweilige Jahr prägende Lage gewählt werden.

Die Berechnungen erfolgen auf Vollzeitbasis. Die Berücksichtigung von Teilzeit würde aufgrund zusätzlicher Eingabeerfordernisse für die Betroffenen zur Unübersichtlichkeit führen. Auf eine Teilzeitbeschäftigung kann ggf. im Feld „Anmerkungen“ hingewiesen werden.

Das Tool bezieht sich ausschließlich auf die A-Tabelle. Betroffene, für die andere Tabellen maßgebend sind (B, W, C), können vergleichbare Werte der A-Besoldung heranziehen.

Die familienbezogenen Besoldungsbestandteile bleiben unberücksichtigt, zumal aufgrund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes eine gesonderte Betrachtung angezeigt ist.


Datenschutz

Der Datenschutz hat beim dbb sh einen hohen Stellenwert. Ergänzend zu unserer Datenschutzordnung weisen wir darauf hin, dass keine Daten, die zum Zwecke der Berechnung eingegeben werden, gespeichert werden. Die Berechnung erfolgt über den Browser.
Wenn ein Eintrag in die gemeinsame Liste gewählt wird (die Option bestand im Jahr 2021), werden lediglich der Betrag und - soweit ausdrücklich gewählt – der Name die Behörde/der Tätigkeitsbereich sowie Anmerkungen transferiert, nicht aber die zugehörigen Besoldungsgruppen.

Soll nachträglich der Name in der Liste aufgenommen oder gelöscht werden, bitten wir um eine Mitteilung an die Landesgeschäftsstelle, um die Liste entsprechend anzupassen.

Bitte nutzen Sie die Funktion nicht im Namen Dritter bzw. ohne deren Einverständnis, um sich nicht für einen Datenmissbrauch verantworten zu müssen.